Buchungsbedingungen 


1. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung für eine Reise kann mündlich, schriftlich (per Post, E-Mail oder über ein Buchungsportal) oder telefonisch vorgenommen werden. Wir bemühen uns, Ihre Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erlingsson Naturreisen erstellt bei Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot oder eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt. Vereinbarte Sonderwünsche sowie der Endbetrag für die gewünschten Leistungen werden in der Bestätigung erfasst.


2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt oder unserer Webseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt und der Webseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter verbindlich. Erlingsson Naturreisen behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor der Buchung informiert wird.

 


3. Vermittlung von Fremdleistungen

Vermittelt Erlingsson Naturreisen ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc. so schuldet Erlingsson Naturreisen vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w  BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.


4. Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung bei Erlingsson Naturreisen eingehen. Darüber hinaus wird die Zahlung eines über Erlingsson Naturreisen gebuchten Fluges sofort fällig, wenn es sich um eine andere Fluggesellschaft als Icelandair handelt. Die Restzahlung muss Erlingsson Naturreisen 6 Wochen vor Reiseantritt erreicht haben. Bis 4 Wochen vor dem Reiseantritt erfolgt der Versand der Reiseunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Überweisung aus dem Ausland Überweisungsgebühren entstehen können, die der Kunde trägt. Unsere Bankverbindung lautet:
Commerzbank
IBAN: DE60200400000340669100
SWIFT/BIC: COBADEFFXXX

Für eine Kreditkartenzahlung erstellen wir Ihnen einen Zahlungslink, unter dem Sie die Zahlung selbst durchführen können. Akzeptiert werden die Kreditkarten MasterCard und VISA.


5. Rücktritt

5.1. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er bei Erlingsson Naturreisen eingeht. Tritt der Kunde von dem Reisevertrag zurück, oder sollte er ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht antreten, entstehen Stornokosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Erlingsson Naturreisen ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Die Stornokosten betragen:

Bis 40 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises.

39 – 15 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.

14 – 7 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises.

6 – 3 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

Späterer Rücktritt und bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.

Die o.g. Stornokosten sind zzgl. evtl. Änderungsgebühren anderer Leistungsträger als Erlingsson Naturreisen, wie z. B. Fluggesellschaften.

5.2. Umbuchung durch den Reiseteilnehmer

Einzelne Leistungen einer Reise oder die Umbuchung einer Reise ist unter Umständen möglich. Die Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

Die Umbuchungsgebühr beträgt € 60,- pro Person, zzgl. evtl. Änderungsgebühren anderer Leistungsträger als Erlingsson Naturreisen, wie z. B. Fluggesellschaften.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Erlingsson Naturreisen empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung.

5.3. Rücktritt durch Erlingsson Naturreisen

Erlingsson Naturreisen behält sich vor, eine Gruppenreise 6 Wochen vor dem Reiseantritt abzusagen, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden sein. In diesem Fall werden die schon bezahlten Reisekosten rückerstattet. Bei dazugebuchten Fremdleistungen wie z.B. Flügen und Ausflügen gelten die Stornobedingungen des anderen Leistungsträgers.


6. Preisänderungen

Erlingsson Naturreisen behält sich vor, in Ausnahmefällen und bei Notwendigkeit die im Katalog oder im Internet publizierten Preise nachträglich zu erhöhen. Gründe für eine Erhöhung können sein:

a ) Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse

b) Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger

c) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts-und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)


7. Haftung des Reiseveranstalters

Erlingsson Naturreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung,
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
  • die Richtigkeit der Beschreibungen aller in dem Erlingsson Naturreisen Prospekt angegebenen Reiseleistungen,
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Erlingsson Naturreisen haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters. Touren können auch in die umgekehrte Richtung durchgeführt werden.

Erlingsson Naturreisen haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen, Flüge etc.). Für Gepäckstücke wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

7.1. Insolvenz des Reiseveranstalters

Erlingsson Naturreisen verfügt über eine gültige Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung gemäß § 651 r des Bürgerlichen Gesetzbuches welche dem Tourismusgesetz Nr. 73/2005 einschließlich späterer Änderungen entspricht. Das letzt genannte Gesetz entspricht der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, die einen Bestandteil des EWR-Vertrages bildet.

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters wird durch diese Versicherung die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise von Reiseteilnehmern aus dem Ausland, die Erfüllung der zu einer begonnenen Pauschalreise gehörenden Leistungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen der Teilnehmer von Pauschalreisen sichergestellt.


8. Pflichten und Mitwirkung des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung und Rechnung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und Erlingsson Naturreisen unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Der Reiseteilnehmer ist weiterhin verpflichtet den Anweisungen des Reiseleiters bzw. des jeweiligen Leistungsträgers sowie den Regeln und Gesetzen des Reiselandes Folge zu leisten und Rücksicht auf Mitreisende zu nehmen.

Der Reiseteilnehmer ist für seine Handlungen verantwortlich und haftet für jegliche durch ihn verursachten Schäden. Bei Nichtbeachtung der Pflichten des Reiseteilnehmers kann der Erlingsson Naturreisen einen Rücktritt von der Reise verlangen. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Örtliche Vertretungen/ Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.


9. Gewährleistung und Abhilfe

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Erlingsson Naturreisen kann eine Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Erlingsson Naturreisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.1. Anzeigen von Reisemängeln

Der Reiseteilnehmer kann die Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, bei Erlingsson Naturreisen direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber Erlingsson Naturreisen unzumutbar machen. Die Telefonnummer ergibt sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft die unmittelbare Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

9.2 Abhilfe

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseverantalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.


10. Flüge

Für die Flüge gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste der jeweiligen Fluggesellschaft mit welchen sich die Reiseteilnehmer vertraut machen sollten:

Icelandair: http://www.icelandair.de/information/travel-terms-and-conditions/conditions-of-carriage/

Eurowings (Germanwings): https://www.eurowings.com/en/legal-information/general-conditions-of-carriage.html

Easy Jet: http://www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen

Lufthansa: https://www.lufthansa.com/de/de/geschaeftsbedingungen-1

Wizz Air: https://wizzair.com/de-de/legal/allgemeine-befoerderungsbedingungen-fuer-passagiere-und-gepaeck

Air Austria: https://www.austrian.com/Info/LegalRegulations/ConditionsOfCarriage.aspx?sc_lang=de&cc=DE

Air Iceland: https://www.airiceland.is/terms-conditions

10.1. Reisegepäck

Bei Gepäckbeschädigungen, -verlusten sowie -verspätungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung dem zuständigen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmt der Kunde aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesellschaft vorzunehmen.


11. Versicherungen

Sofern sich aus der Reisebeschreibung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiseversicherung enthalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-

und Reisehaftpflichtversicherung. Wir empfehlen die ERGO REISEVERSICHERUNG, ERGO Group AG, ERGO-Platz 1 in 40198 Düsseldorf, deren Abschluß auf unserer Homepage möglich ist. Wichtig ist auch die Mitnahme Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte, die bei Ihrer Krankenkasse erhältlich ist.


12. Datenschutz

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt.


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Erlingsson Naturreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Erlingsson Naturreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. hat eine Insolvenzabsicherung mit Ferðamálastofu/ Icelandic Tourist Board Die Reisenden können Ferðamálastofu/ Icelandic Tourist Board, Geirsgata 9, 101 Reykjavík, +354 535 5500, [email protected] kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Erlingsson Naturreisen verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de